Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Birgit Lütke Wissing
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Birgit Lütke Wissing

Ablauf und Kosten 

 

Eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche wird in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

 

In einem Erstgespräch, der sogenannten Sprechstunde, und evtl. in einigen weiteren Sitzungen können (mit Hilfe von psychologischer Diagnostik) die Probleme besser verstanden und Ziele festgelegt werden.

Wenn dann eine Psychotherapie gewünscht wird, unterschreiben die Eltern/jungen Erwachsenen einen Antrag auf Psychotherapie für ihre Krankenkasse. 

Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse kann die Psychotherapie mit wöchentlichen Terminen beginnen. Je nach Alter und Therapiezielen werden die Eltern oder andere Bezugspersonen mehr oder weniger einbezogen.

Bei einer Langzeittherapie stellt die Psychotherapeutin  in anonymisierter Form einen Antrag, indem sie begründet, warum Therapie indiziert und welche Ziele, wie erreicht werden sollen. Diese Unterlagen werden an die Krankenkasse geschickt und zusätzlich von einem unabhängigen Gutachter beurteilt.

 

Kurzzeittherapien umfassen bis zu 30 Sitzungen und Langzeittherapien über 60 Sitzungen.

 

Gesetzliche Krankenkassen:

Ich verfüge über eine Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe für alle gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für die Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen werden ohne Antragsstellung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Über die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung wird im Antragsverfahren entschieden. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch diese Kosten.

 

Private Krankenkassen:

Da ich als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Arzt/Psychotherapeutenregister (gemäß §4 der Ärzte-Zulassungs-verordnung) eingetragen bin, kann ich mit allen privaten Kassen und Beihilfestellen abrechnen.

Allerdings sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was Sie als Versicherter mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben!

In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme und die Anzahl der genehmigten Sitzungen schriftlich bestätigen zu lassen und sich Unterlagen zur Beantragung einer Therapie zuschicken zu lassen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

 

Selbstzahler:

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

 

 

KoNtAKT 

 

Falls Sie oder Du nun einen Kennenlern-Termin vereinbaren wollen/willst, freue ich mich über einen Anruf. 

 

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Lütke Wissing

Bahnhofstr. 93

48683 Ahaus

 

Telefon: +49 2561 9788002

Telefonische Erreichbarkeit Mittwochs 9.00-11.00 Uhr

Fax: +49 2561 9788003

 

 

Praxis  für

Kinder- und Jugendlichen-

psychotherapie

Lütke Wissing

 

Hier finden Sie mich:

Praxis Lütke Wissing

im ehemaligen Kreishaus

Bahnhofstr. 93

48683 Ahaus

Tel.: 02561 9788002

Fax: 02561 9788003

 

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung, nicht per Email!

 

Bitte rufen Sie in der

telefonischen Erreichbarkeit an:

Mittwochs 9.00-11.00 Uhr

 

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